Es gab Rückfragen, warum in unserem Gottesdienst im Zusammenhang mit der Abendmahlsfeier nochmal ein liturgischen Teil und noch eine kleine Predigt üblich sind. Hier einige Gedanken dazu:
Es handelt sich nicht um eine Wiederholung aus dem Hauptgottesdienst, sondern um den sogenannten Beichtgottesdienst oder die allgemeine Beichte.
Nachdem man in der Reformationszeit den in der römischen Kirche üblichen Zwang zur Ohrenbeichte abgeschafft hatte, war die Einordnung der Beichte und Absolution noch ungeklärt. In seiner Reformationsschrift „Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche“(1520) zeigt Luther, dass die sieben Sakramente der römischen Kirche von der Bibel nicht zu begründen sind. Dann redet er aber von drei Sakramenten (die Taufe, die Buße und das Brot) oder auch von „nur einem Sakrament und drei sakramentalen Zeichen. Auch die Beichte (oder Buße) bekommt also noch ein deutliches Gewicht – auch wenn sie nicht mehr als Sakrament gelten kann (es fehlt ein äußerliches Mittel – wie Wasser bzw. Brot und Wein). Jesus hat in Mt 16, 19 und Joh 20, 22-23 die Jünger aufgefordert, die „Schlüssel“ zu gebrauchen und den Himmel auf- oder zuzuschließen.
Es wurde ein Beichtgottesdienst üblich, in dem eine Ermahnung (kurze Schriftauslegung oder verlesen der Gebote) unsere Gedanken darauf lenkt, in welchem verzweifelten Maß wir vor Gott Sünder sind. Darauf betet die Gemeinde gemeinsam das allgemeine Beichtgebet. Der Liturg spricht der Gemeinde auf dieses Bekenntnis hin die Vergebung der Sünden zu im Auftrag von Jesus.
Dieser Beichtgottesdienst wurde mit denen gefeiert, die sich auf den Empfang des Abendmahls vorbereiteten – häufig am Vorabend. Daraus entwickelten sich verschiedene Traditionen. Wo die Kommunikanten am Vorabend nicht zur Kirche kommen konnten, hielt man den Beichtgottesdienst vor dem Hauptgottesdienst am Sonntag. Eine andere Form besteht darin, dass man den Beichtgottesdienst nach Predigt und Kirchengebet vor die Abendmahlsliturgie stellt. Noch eine weitere – gekürzte – Form ist als das sogenannte „Confiteor“ bekannt, das als eine Art Vorbereitungsgebet vor den Gottesdienst gestellt wird und in dem man auf eine Beicht-Ermahnung verzichtet.
Es ist in unserer besonderen Gemeindesituation mit den langen Anfahrtswegen und der Teilnahme am Gottesdienst per Video-Übertagung wieder neu die Frage, an welche Stelle im liturgischen Ablauf der Beichtgottesdienst am besten passt. Wir sollten allerdings nicht völlig darauf verzichten. Gekürzt ist der Gottesdienst schnell – doch es besteht die Gefahr, dass wichtige Bestandteile unseres Gottesdienstes ganz in Vergessenheit geraten.